„DIE KLEINE HOLZFEE e.K.“
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen Stand: 06/2010
1. Geltung
Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verkäufe erfolgen ausschließlich aufgrund der folgenden Bedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese AGBs durch den Kunden anerkannt.
Dazu widersprechende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen werden nur anerkannt, wenn „DIE KLEINE HOLZFEE e.K.“ diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.
2. Angebote
Unsere schriftlichen und mündlichen Angebote sind freibleibend und unverbindlich, selbst wenn sie nicht so gekennzeichnet sind. Unsere Angestellten sind nicht befugt, verbindliche Angebote zu machen.
3. Preise
Sämtliche mündliche oder schriftliche veröffentliche Preise sind unverbindlich. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer Einzelforderung sind sämtliche offenen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.
4. Gefahrenübergang
Versand/Abholung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware unser Lager verlassen hat, geht die Gefahr auf den Kunden über. „DIE KLEINE HOLZFEE e.K.“ versichert die Ware beim Versand entsprechend dem Warenwert, falls der Kunde diesem nicht ausdrücklich widerspricht.
5. Lieferung
Jegliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlichen Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Die Annahme der bestellten Ware ist eine Hauptpflicht des Käufers. Lehnt der Käufer die Annahme ab, oder unterlässt er die Annahme, so befindet sich der Käufer im Verzug. Nach versuchtem und ebenfalls fehlgeschlagenem Lieferversuch, behält sich „DIE KLEINE HOLZFEE e.K.“ vor, bis zu 25 % des Auftragswertes als Schadensersatz zu verlangen. Dies geschieht unbeschadet der Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen.
6. Zahlungsbedingungen
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die „DIE KLEINE HOLZFEE e.K.“ berechtigt, Zinsen in Höhe von bis zu 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
Weitergehende Verzugsschäden können durch „DIE KLEINE HOLZFEE e.K.“ geltend gemacht werden. Bei Zahlungsverzug ist „DIE KLEINE HOLZFEEe.K.“ berechtigt, Mahngebühren in Höhe von bis zu 5,00 EUR zu verlangen, sowie die Forderung zur Beitreibung an ein Inkassobüro zu übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Inanspruchnahme des Inkassobüros anfallenden Kosten zu tragen. Der Kunde ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung von Teilbeträgen nur berechtigt, falls die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch „DIE KLEINE HOLZFEE e.K.“ anerkannt wurden. Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen ein, oder erfährt „DIE KLEINE HOLZFEE e.K.“ von unzureichender Liquidität des Kunden, so behält sich „DIE KLEINE HOLZFEE e.K.“ vor, eine entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen. Falls dieser nicht nachgekommen wird, behält sich „DIE KLEINE HOLZFEE e.K.“ den Rücktritt vom Vertrag vor. Eine bevorstehende Lieferung kann bis zum Erbringen der Sicherheitsleistung verzögert werden.
7. Eigentumsvorbehalt
„DIE KLEINE HOLZFEE e.K.“ behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen von „DIE KLEINE HOLZFEE e.K.“ gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er „DIE KLEINE HOLZFEE e.K.“ hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen.
Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Kunden stehen, veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an „DIE KLEINE HOLZFEE e.K.“ ab.
Wird Vorbehaltsware vom Kunden - nach Verarbeitung/Verbindung- zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe der Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. „DIE KLEINE HOLZFEE e.K.“ übernimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt.
Die Befugnis von „DIE KLEINE HOLZFEE e.K.“, die Forderungen selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich „DIE KLEINE HOLZFEE e.K.“, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
„DIE KLEINE HOLZFEE e.K.“ kann verlangen, dass der Kunde ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für „DIE KLEINE HOLZFEE e.K.“ vor, ohne dass „DIE KLEINE HOLZFEE e.K.“ daraus Verpflichtungen entstehen.
Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht „DIE KLEINE HOLZFEE e.K.“ gehörenden Waren, steht „DIE KLEINE HOLZFEE e.K.“ der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung/Verbindung/Vermischung zu.
Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Kunde „DIE KLEINE HOLZFEE e.K.“ im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten/verbunden/vermischten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für „DIE KLEINE HOLZFEE e.K.“ aufbewahrt. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung von „DIE KLEINE HOLZFEE e.K.“ begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferungen, nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogener. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % überschreitet, ist „DIE KLEINE HOLZFEE e.K.“ auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.
8. Mängelrügen/Gewährleistung
Auf alle durch „DIE KLEINE HOLZFEE e.K.“ gelieferten Waren gewährleistet „DIE KLEINE HOLZFEE e.K.“ im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, dass bei Gefahrenübergang die gelieferten Waren frei von Material- und Herstellungsfehlern sind. Alle Lieferungen der „DIE KLEINE HOLZFEE e.K.“ sind bei Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Minder- und Falschlieferungen sowie offensichtliche Fehler sind binnen 7 Tagen nach Empfang der Lieferung vom Empfänger schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind binnen 7 Tagen nach ihrer Entdeckung, längstens 1/2 Jahr nach Kaufdatum zu rügen. Transportschäden sind unverzüglich dem Transportführer anzuzeigen. „DIE KLEINE HOLZFEEe.K.“ behält sich vor, Nachbesserungen, sofern erforderlich, auch zum dritten Male vorzunehmen. Wirkt der Käufer hierbei nicht in erforderlicher Weise mit, sind Gewährleistungsansprüche jeglicher Art ausgeschlossen.
Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung und Eingriffe durch den Verkäufer oder sonstige Dritte verursacht wurden. Falls Nachbesserungsversuche erfolglos bleiben, ist „DIE KLEINE HOLZFEE e.K.“ berechtigt, Austauschware oder Gutschriften zu erteilen.
Zur ordnungsmäßen Bearbeitung von Reklamationen benötigen wir eine exakte Fehlerbeschreibung. Das Entfernen von Markierungen, Aufklebern und anderen zur Identifizierung benötigten Kennzeichnungen auf den Produkten führt zum Verlust der Gewährleistungsansprüche. Umtausch und Rückgabe jeglicher Artikel bzw. Leistungen sind ausgeschlossen.
9. Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten
gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGS sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Die kleine Holzfee e.K
Inh. Vanessa Büttgen
Ekkehardstr. 35
52249 Eschweiler
Fax: 02403-747201
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück-
gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine
durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware
der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht
haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung
oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung